Kontakt
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Elisabeth Ruetschi Moser
Mettlenhölzliweg 24
3074 Muri
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Kontaktformular

Konditionen
Preise
Die Preise für die Angebote werden in Absprache mit den Kirchgemeinden getroffen. Bei der Festsetzung der Preise werden geschätzter Zeitaufwand und Kosten für das Erbringen einer Leistung sowie die finanziellen Möglichkeiten einer Gemeinde berücksichtigt. Die Preise werden vor Vertragsabschluss als Pauschale festgesetzt.
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Richtpreise für Schauspielkurse:
2 Stunden, CHF 350
3 Stunden, CHF 450
4 Stunden, CHF 550
Ganzer Tag, CHF 850
Bestehende Anspiele und Kurztheater: CHF 25 – 100 (Preise in Euro: 20 – 75 Euro)
Zu einem Thema neu geschriebene Anspiele:
Anspiele bis zu 15 Min., CHF 250
Anspiele bis zu 30 Min., CHF 500
Theaterstücke je nach Zeitaufwand
Regieführungen: nach Zeitaufwand
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Aufführungsrechte
Mit dem Kauf eines Anspiels erwerben Sie automatisch auch die Aufführungsrechte für Ihre Ortsgemeinde zur unbegrenzten Verwendung des Stückes. Vervielfältigung der Stücke ist nur gestattet für die einzelnen Schauspieler Ihrer Gemeinde oder Organisation. Weitergabe und Verkauf an andere Gemeinden/Organisationen sind nicht gestattet und bedürfen der Zustimmung der Verfasserin.
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Veränderung der Anspiele
Den Kirchgemeinden ist es erlaubt, ein Anspiel nach ihren Bedürfnissen abzuändern. Der Text muss nicht originalgetreu aufgeführt werden. Jedoch ist auch das Weitergeben eines veränderten Anspiels nur mit Zustimmung der ursprünglichen Verfasserin erlaubt.
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Rückgabe der Leistung
Bestellt eine Kirchgemeinde ein Anspiel, so ist das Skript für dieses Anspiel in jedem Fall zu bezahlen und kann nicht zurückgegeben werden. Entspricht der Text nicht den Vorstellungen der Kirchgemeinde, ist diese ermächtigt, es selbst abzuändern oder mit der Verfasserin Rücksprache für Änderungen aufzunehmen.
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Absage von Kursen und Auftritten
Sagt eine Kirchgemeinde einen Kurs, eine Regieführung oder einen Auftritt bis zu 30 Tage vor der geplanten Veranstaltung ab, so ist 50 % des vereinbarten Preises zu bezahlen. Erfolgt die Absage nach dieser Frist, ist der gesamte vereinbarte Preis zu bezahlen.
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Verträge für Engagements
Nach einer mündlichen Einigung der beiden Vertragsparteien wird der Kirchgemeinde eine schriftliche Bestätigung zugestellt, worin sämtliche Konditionen aufgeführt sind. Diese schriftliche Bestätigung gilt bei beidseitiger Unterzeichnung der Parteien als bindender Vertrag.